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Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
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Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
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Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil ist uns gestattet.
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Ist dem Empfänger das durch uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
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Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit unseres Nachweises.
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Werden über von uns namenhaft gemachte Objekte andere Verträge – gleich welcher Art – insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objekts verschaffen, ist der Vorgang in jedem Falle provisionspflichtig.
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Schließt der Auftraggeber den angestrebten Hauptvertrag nicht allein, sondern gemeinsam mit Dritten ab, bleibt er zur Zahlung der genannten Provision verpflichtet.
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Sofern der Empfänger dieses Angebots mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen und zu jedem Vertragsabschluß hinzuzuziehen.
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Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
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Die Provisionsberechnung für Nachweis oder Vermittlung erfolgt aufgrund der im Vertrag festgelegten Höhe.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Beteiligten Berlin, soweit zulässig.